Bafög-Schulden bis zu 50 % Schuldenerlass
Juli 12, 2008 ·
0 Kommentare
Bafög Schulden können zum Teil erlassen werden.
Hier sind die Vorraussetzungen:
- Spar-Chance. Wie Bafög-Bezieher, die besondere Voraussetzungen erfüllen, die Darlehnssumme des jeweiligen Rückzahlungsbetrag senken können.
- Zeitbonus. € 5.000,- weniger muß zurückzahlen, wer mindestens vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer sein Studium abschließt. Bei zwei Monaten gibt es immer noch € 2.000,- Erlaß (gilt ab € 4.000,- Darlehnssumme).
- Kinderbetreuung. Wenn der Schuldner weniger als € 1.405 netto im Monat verdient und ein Kind unter zehn Jahren betreut, sinkt die Schuld jeden Monat automatisch um den jeweiligen Rückzahlungsbetrag – ohne daß der Ex-Student dafür zahlen muß.
- Behinderte können einen Teilerlaß Ihrer Bafög-Schulden in Anspruch nehmen.
- Leistungsbonus. Absolventen, die zu den 30 Prozent mit den besten Abschlußzeugnissen zählen, bekommen ein Viertel ihrer Darlehnsschuld erlassen. Seit Oktober 1993 muß man dafür sein Studium aber auch noch “pünktlich” abschließen – sonst gibt es Abzug beim Erlaß.
Autor: Menshelp