Bewerbungskosten
Wer auf Stellensuche ist, darf die dabei anfallenden Kosten in seiner Steuererklärung geltend machen. Ausgenommen sind lediglich die Aufwendungen, die vom Arbeitsamt oder von potentiellen Arbeitgebern bereits ersetzt wurden. Meist addieren sich die Ausgaben zu einer ordentlichen Summe. Das Sammeln der Belege lohnt also. Vom Fiskus anerkannt werden:
- Bewerbungsmappen
- Büromaterial, also Schreibzeug, Briefumschläge, Papier, Brief€en und Klarsichthüllen
- Fotokopien und Beglaubigungen von Zeugnissen, Urkunden und anderen Nachweisen
- Bewerbungsfotos
- Stelleninserate in Zeitungen und Fachpublikationen
- Literatur und Software rund ums Thema Bewerbung
- Telekommunikationskosten, wie Telefonate, Faxe und Stellenrecherchen per Internet
- Reisekosten, wie Fahrten zum Vorstellungstermin, Verpflegung, Hotelübernachtungen, Parkgebühren und Stadtpläne
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