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Interessante Urteile Teil 1

Väter ohne Rechte
Väter nicht ehelich geborener Kinder haben kein Mitbestimmungsrecht über den Nachwuchs. Auch wenn sie mit der Mutter zusammen unter einem Dach leben. Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 4 WF 189/98.

Vollkasko muß zahlen
Eine Vollkasko-Versicherung muß den Schaden am eigenen Fahrzeug auch dann zahlen, wenn der Autofahrer aus ungeklärten Gründen von der Fahrbahn abkommt. Oberlandesgericht in Schleswig, Az.: 7 U 197/97.

Nebenkosten-Urteil
Mieter müssen keine überhöhten Nebenkosten zahlen. Amtsgericht Köln: Bei Putz- oder Hausmeisterarbeiten muß das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten (Az.: 213 C 582/98).

Versicherungs-Urteil
Versicherungen können sich Zeit lassen. Um einen Schaden zu regulieren, dürfen die Akten schon vier Wochen lang bearbeitet werden, entschied das Amtsgericht Nürnberg (Az.: 35 C 1202/97).

Unterhalt und Steuer

Wer seinem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zahlt, kann das als außergewähnliche Belastung von der Steuer absetzen. Ausnahme: Wenn er eine einmalige Unterhaltsabfindung gezahlt hat, mit der alles abgegolten ist (Bundesfinanzhof München, Az.: III R 59/97).

Ungeschützter Geschlechtsverkehr ist keine Gewalttat
Wer sich freiwillig auf ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Zufallsbekanntschaft eingelassen hat und dabei mit Aids infiziert worden ist, ist nicht als Zufallsbekanntschaft eingelassen hat und dabei mit Aids infiziert worden ist, ist nicht als Opfer einer Gewalttat anzusehen und erhält daher auch keine staatliche Entschädigung. (Urteil des Landessozialgerichts Saarbrücken vom 18. Oktober 1995 – 9 RVg 5/95)

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