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Neues Strafmaß für Steuer-Hinterzieher

Februar 7, 2012   ·   1 Kommentar

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Steuerhinterzieher mit mehr als einer Million hinterzogenen Euros nun ins Gefängnis müssen.

Bislang kamen Steuerhinterzieher mit einer Bewährungsstrafe davon.

Bisher gab es Leitlinien für die Steuerhinterziehung :

Bis 50.000 Euro eine Geldstrafe, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an.

Ab 1 Mio hinterzogenen Steuern muss man wohl nun ins Gefängnis.

Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage.

Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Augsburger Unternehmer auf. Dieser hatte mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen und war zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war.

Die Strafe sei in diesem Fall fehlerhaft, entschied der BGH (Az. 1 StR 525/11).

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Kommentare (1)

  1. Timo says:

    Auch wenn ich Steuerhinterziehung in keinem Fall gutheißen kann, denke ich doch, dass dieses Strafmaß verglichen mit Gewalt- und Ssexualverbrechen nicht angemessen ist.