So reklamieren sie richtig
August 13, 2011 ·
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Sie haben sich auf die schönsten Tage des Jahres gefreut und kehren verägert zurück. Urlauber, die sich das alles anders vorgestellt haben beim Aufenthalt in ihrem Hotel. Schlechtes Essen, Baustellenlärm, verdreckter Pool, Schmutzige Hotelzimmer und Ungeziefer waren täglicher Begleiter.
Das alles sind Gründe, um Geld vom Reiseveranstaler zurück zu fordern. Leider werden die meisten Forderungen zurückgewiesen, da Frist- oder Formfehler vorliegen.
Machen Sie es richtig!
Wenn Sie die folgende Punkte einhalten, werden Sie für die Mängel entlohnt.
- Melden Sie es schon vor Ort dem Reiseveransteler. So hat er die Möglichkeit, vor Ort die Mängel zu beseitigen. Setzten Sie ihm hierzu eine Frist. Wenn es zu einem Streit kommt, müssen Sie die Umstände beweisen können. Machen Sie am besten Fotos. Wchtig ist, dass der Reiseleiter es mit seiner Unterschrift bestätigt. Können Sie ihn nicht erreichen? Befragen von anderen Urlaubern die als Zeugen dienen verschafft Hilfe. Dies verlangt die deutsche Rechtsprechung.
- Kommen Sie aus dem Urlaub zurück und vor Ort ist nichts passiert, müssen sie innerhalb eines Monats Ihre Ansprüche beim Veranstaler geltend machen. Machen Sie klar, was Sie fordern. Minderung des Reisepreise, oder gar die komplette Rückerstattung. Nehmen Sie vom Veranstalter keine Gutscheine entgegen, Sie haben Anspruch auf Geld.
- Kommt es zu keiner Einigung geht die Angelegenheit vor Gericht. Dort beziehen sich die Anwälte meist auf die “Frankfurter Tabelle”. In dieser Tabelle sind alle Mängel aufgeführt. Für jede, gibt es einen Prozentsatz die den Reisepreis mindern. Es gibt zum Beispiel bei Ausfall der Toilette 15 Prozent, die Ihnen vergütet werden.
Halten Sie alle Punkte ein, sichern Sie sich die Erstattung für Ihren misslungenen Urlaub. Bekommen Sie den kompletten Preis erstattet, können Sie schon bald einen neuen Urlaub antreten und genießen.
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Autor: Menshelp