Juli 26, 2011 · 0 Kommentare
Wenns ums Erbe geht streiten meist Verwandte bis aufs Letzte. Wie lassen sich Konflikte vermieden und wo sind deren Ursachen?
In den nächsten 10 Jahren werden mehr als 2,6 Billionen Euro vererbt. Das heißt 153.000 € pro Erbe. Schon heute, wo die 20 % weniger vererbt wird als in naher Zukunft, gibt es laut einer Postbank Studie bei jeder sechsten Erbschaft Streit.
Experten halten diese Zahl für zu gering, da es sich bei Vermögenswerten nicht selten um Immobilien handelt, die aufgeteilt werden müssen.
Vor allem wenn Geschwister sich ungerecht behandelt fühlen und so den Verlust der Elternliebe verkraften müssen, kommt es oft zu Wut, Groll, Enttäuschung und nicht selten zur Zwangsversteigerung.
Jedoch geht es nicht immer um Häuser – auch Silberbesteck oder Gemälde sind oft ein heftiger Streitpunkt.
Besonders heikel wird es bei Patchworkfamilien, Zweit- und Drittehen oder gleichgeschlechtlichen Paaren. Ohne Testament oder Erbvertrag ist der Streit vorprogrammiert, da kaum gesetzliche Regelungen existieren. Bei unverheirateten Paaren tritt ohne Erbvertrag so zum Beispiel der nächststehende Verwandte die Erbfolge an und der Lebenspartner geht leer aus.
Die wichtigsten Konflikte und deren Lösung:
1. Angehörige fühlen sich benachteiligt, weil nicht jeder das Gleiche bekommt
Ausweg: Eltern müssen frühzeitig mit den Kindern über die Erbfolge sprechen und ein Testament aufsetzen
2. Das Testament enthält unklare Aussagen
Ausweg: Klare Formulierungen der Erblasser
3. Es liegt kein Testament vor
Ausweg: Wer mit der gesetzlichen Erbfolge nicht zufrieden ist, muss ein Testament aufsetzen, gerade wenn es sich um eine freie Partnerschaft handelt
4. Testament hat Formfehler
Ausweg: Unbedingt einen Notar aufsuchen, der Fehler vermeidet
5. Testament verschwunden
Ausweg: Beim Amtsgericht hinterlegen
6. Testierfähigkeit wird angezweifelt
Ausweg: Ärztliches Zeugnis beifügen
7. Angehörige werden enterbt
Ausweg: In Deutschland nur möglich bei Freiheitsstrafen
8. Gier wird unterschätzt
Ausweg: Streitigkeiten muss vor Schiedsgericht beigelegt werden
9. Grabpflege
Ausweg: Grabpflegeregelung
10. Testamentvollstrecker nicht vergessen!
Autor: Menshelp