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Steuertipp: Autounfall

September 7, 2008   ·   0 Kommentare

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Unfallkosten, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstanden sind, können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie einen Unfall selbst verschuldet haben oder Opfer eines anderen wurden.

Nicht beruflich veranlaßt und deswegen auch nicht als Werbungskosten abziehbar sind zum Beispiel Unfälle auf Heimfahrten zum Mittagessen.

Das gleiche gilt bei Trunkenheit am Steuer und bei Fahrten, die nicht von der eigenen Wohnung aus angetreten wurden.

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