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	<title>Menshelp - Ratgeber für Männer &#187; Gericht</title>
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	<description>Menshelp - Ratgeber für Männer</description>
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		<title>Neues Strafmaß für Steuer-Hinterzieher</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 15:27:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Steuerhinterzieher mit mehr als einer Million hinterzogenen Euros nun ins Gefängnis müssen. Bislang kamen Steuerhinterzieher mit einer Bewährungsstrafe davon. Bisher gab es Leitlinien für die Steuerhinterziehung : Bis 50.000 Euro eine Geldstrafe, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. Ab 1 Mio hinterzogenen Steuern muss man [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Steuerhinterzieher mit mehr als einer Million hinterzogenen Euros nun ins Gefängnis müssen.</p>
<p>Bislang kamen Steuerhinterzieher mit einer Bewährungsstrafe davon.</p>
<p>Bisher gab es Leitlinien für die Steuerhinterziehung :</p>
<p>Bis 50.000 Euro eine Geldstrafe, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an.</p>
<p>Ab 1 Mio hinterzogenen Steuern muss man wohl nun ins Gefängnis.</p>
<p>Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage.</p>
<p>Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Augsburger Unternehmer auf. Dieser hatte mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen und war zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war.</p>
<p>Die Strafe sei in diesem Fall fehlerhaft, entschied der BGH (Az. 1 StR 525/11).</p>
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		<title>Beleidigung kein Grund zur Kündigung</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 08:34:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Chef]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
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		<description><![CDATA[Grobe Beleidigung ist kein Grund zur Kündigung Ein Gerichtsurteil, mit dem viele Arbeitgeber nicht zufrieden sein dürften. &#8220;Muss man sich heutzutage alles gefallen lassen?&#8221;, wird sich so mancher fragen. Im aktuellen Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz verhandelt wurde, hatte ein Arbeitnehmer seinen Chef nach einer Krankmeldung als &#8220;Wichser&#8221; bezeichnet. Dafür wurde ihm [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Grobe Beleidigung ist kein Grund zur Kündigung</strong></p>
<p>Ein Gerichtsurteil, mit dem viele Arbeitgeber nicht zufrieden sein dürften.</p>
<p>&#8220;Muss man sich heutzutage alles gefallen lassen?&#8221;, wird sich so mancher fragen. Im aktuellen Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz verhandelt wurde, hatte ein Arbeitnehmer seinen Chef nach einer Krankmeldung als &#8220;Wichser&#8221; bezeichnet.</p>
<p>Dafür wurde ihm prompt fristlos gekündigt. Woraufhin der Mitarbeiter eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichte. Er bekam Recht.</p>
<p>Es ist nicht die feine Art, seinen Vorgesetzten mit &#8220;Wichser&#8221; zu beschimpfen. Doch es ist auch nicht die feine Art, dem Arbeitnehmer dafür fristlos die Kündigung auszusprechen.</p>
<p>Eine Abmahnung hätte es auch getan, so die Meinung der Richter.</p>
<p>Ohne es bewerten zu wollen, steht außer Debatte, dass &#8220;Wichser&#8221; nicht unter die Kavaliersdelikte fällt, sondern eine grobe, die Ehre verletzende, Beleidigung ist. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vertrat in seinem am 13.12.2011 verkündeten Urteil die Meinung, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zuerst eine Abmahnung hätte schicken müssen. Dadurch hätte es die Möglichkeit gegeben, die Wogen zu glätten, sodass sich der Mitarbeiter künftig nicht mehr in der Wortwahl vergriffen hätte (Az.: 2 Sa 232/11).</p>
<p>Ob sich das Arbeitsverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem nach diesem Urteil bessert oder der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nach der schriftlichen Abmahnung dann doch die Kündigung ausspricht, sei dahingestellt. Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung.</p>
<p>Das Wenigste, das der Kläger hätte tun müssen, wäre, sich dafür zu entschuldigen. Ein Vorgesetzter ist eine Respektperson. Mangelt es an Respekt, geht die Voraussetzung für ein friedvolles, erfolgreiches miteinander arbeiten verloren. Die Richter sprachen in der Urteilsbegründung von Sanktionen gegen den Mitarbeiter. Eine schwierige Aufgabe für den Chef, denn auf Details geht das Gericht nicht ein.</p>
<p>Bleibt abschließend die Frage noch offen, ob dieses Urteil ein Einzelfall oder ein Freibrief für Beleidigungen am Arbeitsplatz ist?</p>
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		<title>Welchen Anwalt im Notfall anrufen ?</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 10:00:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
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		<category><![CDATA[Anwaltliche Beratung]]></category>
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		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Telefon]]></category>

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		<description><![CDATA["Dann rufe ich meinen Anwalt an!“ hört man oft, wenn zwei sich nicht einigen können.

Aber wüssten Sie, welchen Anwalt Sie anrufen? Den Mietrechtsanwalt, der Ihnen vor drei Jahren gegen Ihren Vermieter geholfen hat? Oder den Arbeitsrechtsanwalt, den Sie damals bei Problemen mit dem Arbeitgeber konsultiert haben?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Dann rufe ich meinen Anwalt an!“ hört man oft, wenn zwei sich nicht einigen können.</p>
<p>Aber wüssten Sie, welchen Anwalt Sie anrufen?</p>
<p>Den Mietrechtsanwalt, der Ihnen vor drei Jahren gegen Ihren Vermieter geholfen hat?</p>
<p>Oder den Arbeitsrechtsanwalt, den Sie damals bei Problemen mit dem Arbeitgeber konsultiert haben?</p>
<p>Diese Anwälte waren damals vielleicht die richtigen, aber sind sie es auch für Ihr heutiges Rechtsproblem? Was also ist zu tun?</p>
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<p>Auch diese Beratungskosten sind in der Mitgliedschaft enthalten. Die Qualität der Rechtsanwälte wird durch regelmäßige Bewertungen der Mitglieder ermittelt und führte zuletzt zu einer sehr hohen Zufriedenheit von insgesamt 1,4 nach Schulnoten.</p>
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		<title>So finden Sie den richtigen Anwalt</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Jul 2008 05:51:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
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		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
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		<description><![CDATA[50 Prozent der Mandanten finden ihren Anwalt auf Empfehlung &#8211; oft kein schlechter Weg. Wenn möglich sollte aber der Rat eines Spezialisten in Anspruch genommen werden. Dabei gibt es drei Abstufungen: 1. Fachanwalt: Er verfügt auf seinem Gebiet (Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Verwaltungs-, Familien- oder Strafrecht) über besondere theoretische und praktische Kenntnisse, hat mindestens drei Jahre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>50 Prozent der Mandanten finden ihren Anwalt auf Empfehlung &#8211; oft kein schlechter Weg. Wenn möglich sollte aber der Rat eines Spezialisten in Anspruch genommen werden. Dabei gibt es drei Abstufungen:</p>
<p>1. Fachanwalt: Er verfügt auf seinem Gebiet (Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Verwaltungs-, Familien- oder Strafrecht) über besondere theoretische und praktische Kenntnisse, hat mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie besondere Lehrgänge besucht und Prüfungen abgelegt. Er muß nachweisen können, daß er in seinem Fachgebiet schon viele Fälle (Arbeitsrecht: 100, Familienrecht: 120) bearbeitet hat.</p>
<p>2. Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt: Der Anwalt muß nachhaltig im angegebenen Rechtsgebiet tätig sein. Weitere Voraussetzung: mindestens zwei Jahre Anwaltszulassung.</p>
<p>3. Anwalt mit Interessenschwerpunkt: Die geringste Qualifikation &#8211; auch ein Berufsanfänger kann schon Interesse an einem bestimmten Rechtsgebiet haben.</p>
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		<title>Interessante Urteile Teil 1</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jul 2008 12:51:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Väter ohne Rechte Väter nicht ehelich geborener Kinder haben kein Mitbestimmungsrecht über den Nachwuchs. Auch wenn sie mit der Mutter zusammen unter einem Dach leben. Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 4 WF 189/98. Vollkasko muß zahlen Eine Vollkasko-Versicherung muß den Schaden am eigenen Fahrzeug auch dann zahlen, wenn der Autofahrer aus ungeklärten Gründen von der Fahrbahn abkommt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Väter ohne Rechte</strong><br />
Väter nicht ehelich geborener Kinder haben kein Mitbestimmungsrecht über den Nachwuchs. Auch wenn sie mit der Mutter zusammen unter einem Dach leben. Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 4 WF 189/98.</p>
<p><strong>Vollkasko muß zahlen</strong><br />
Eine Vollkasko-Versicherung muß den Schaden am eigenen Fahrzeug auch dann zahlen, wenn der Autofahrer aus ungeklärten Gründen von der Fahrbahn abkommt. Oberlandesgericht in Schleswig, Az.: 7 U 197/97.</p>
<p><strong>Nebenkosten-Urteil</strong><span id="more-17"></span><br />
Mieter müssen keine überhöhten Nebenkosten zahlen. Amtsgericht Köln: Bei Putz- oder Hausmeisterarbeiten muß das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten (Az.: 213 C 582/98).</p>
<p><strong>Versicherungs-Urteil</strong><br />
Versicherungen können sich Zeit lassen. Um einen Schaden zu regulieren, dürfen die Akten schon vier Wochen lang bearbeitet werden, entschied das Amtsgericht Nürnberg (Az.: 35 C 1202/97).<br />
<strong><br />
Unterhalt und Steuer</strong><br />
Wer seinem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zahlt, kann das als außergewähnliche Belastung von der Steuer absetzen. Ausnahme: Wenn er eine einmalige Unterhaltsabfindung gezahlt hat, mit der alles abgegolten ist (Bundesfinanzhof München, Az.: III R 59/97).</p>
<p><strong>Ungeschützter Geschlechtsverkehr ist keine Gewalttat</strong><br />
Wer sich freiwillig auf ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Zufallsbekanntschaft eingelassen hat und dabei mit Aids infiziert worden ist, ist nicht als Zufallsbekanntschaft eingelassen hat und dabei mit Aids infiziert worden ist, ist nicht als Opfer einer Gewalttat anzusehen und erhält daher auch keine staatliche Entschädigung. (Urteil des Landessozialgerichts Saarbrücken vom 18. Oktober 1995 &#8211; 9 RVg 5/95)</p>
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