Immobilienkäufer sollten den Angaben zur Wohnfläche im Kaufvertrag nicht blindlings trauen. Wer den Zollstock rausholt und nachmisst, kann viel Geld sparen. Der Bundesgerichtshof schlug sich ...
Die Wohnfläche wird nicht nach der Grundfläche, sondern in Anlehnung an die DIN 283 oder die II. Berechnungsverordnung ermittelt. Danach bleiben Flächen unter Schrägen bei ...