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	<title>Menshelp - Ratgeber für Männer &#187; Mieter</title>
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	<description>Menshelp - Ratgeber für Männer</description>
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		<title>Vermieter neue Adresse melden</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 09:17:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Umzug]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer seinen Wohnsitz wechselt, muss seinem Vermieter die neue Adresse direkt mitteilen. Nebenkostenabrechnungen, die ihren Empfänger wegen dieses Versäumnisses nicht erreichen, verjähren nicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nebenkosten müssen beglichen werden</strong></p>
<p>Wer seinen Wohnsitz wechselt, muss seinem Vermieter die neue Adresse direkt mitteilen. Nebenkostenabrechnungen, die ihren Empfänger wegen dieses Versäumnisses nicht erreichen, verjähren nicht.</p>
<p>Das Immobilienportal <a href="http://www.myimmo.de/" target="_blank">www.myimmo.de</a> stellt einen aktuellen Präzedenzfall vor.</p>
<p>Ein Vermieter muss für anfallende Nebenkosten ( <a href="http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/nebenkosten" target="_blank">http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/nebenkosten</a> ) nicht aufkommen, wenn die Abrechnung einen ehemaligen Mieter zu spät erreicht. Zu diesem Schluss kommt das Amtsgericht Kiel. Zwar hatte der Mieter in diesem Fall den Umzug dem Hausmeister bereits im Mai mitgeteilt.</p>
<p>Dieser leitete die neue Adresse aber nicht an die Wohnungseigentümerin weiter. Diese schickte die Nebenkostenabrechnung Mitte Dezember an die alte Adresse des Mieters.</p>
<p>Drei Monate vergingen, bis die Post die neue Adresse des Mieters ermitteln konnte. Zu diesem Zeitpunkt war die gesetzlich vorgeschriebene Jahresfrist für die Nebenkostenabrechnung abgelaufen.</p>
<p>Die Richter entschieden klar zugunsten der Wohnungseigentümerin. Sie sei nicht verpflichtet gewesen, Erkundigungen anzustellen, ob ihre Abrechnung den Mieter noch unter der alten Adresse erreichen würde. Ebensowenig hätte sie vor der Versendung bei Post oder Einwohnermeldeamt nachfragen müssen.</p>
<p>Dies würde die Sorgfaltspflicht eines Vermieters deutlich überfordern. Auch den Hausmeister träfe keine Schuld. Es gehöre nicht zu seinen Pflichten, die neue Adresse des Mieters unaufgefordert an die Wohnungseigentümerin weiterzugeben.</p>
<p>Zu einem ähnlichen Urteil ist das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg gekommen. Ein Mieter hatte dem Vermieter seine neue Adresse nicht mitgeteilt und lediglich einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gestellt.</p>
<p>Der Vermieter hatte die Nebenkostenabrechnung aber mit einem privaten Postdienstleister verschickt. Ohnehin ist es sinnvoll, den bisherigen Vermieter zu informieren, besonders wenn Rückzahlungen aus Ihrer Nebenkostenabrechnung zu erwarten sind.</p>
<p>Weitere Informationen:<br />
<a href="http://news.myimmo.de/bei-adressaenderung-auch-an-nebenkostenabrechnung-denken/9136.html" target="_blank">http://news.myimmo.de/bei-adressaenderung-auch-an-nebenkostenabrechnung-denken/9136.html</a></p>
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		<title>Singen und Musizieren</title>
		<link>http://www.menshelp.de/singen-und-musizieren-stoert-nicht-staerker-als-fernsehen-und-radio/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Jul 2008 05:43:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Geräusch]]></category>
		<category><![CDATA[Hausordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lärm]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
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		<category><![CDATA[Nachbarn]]></category>
		<category><![CDATA[Singen]]></category>
		<category><![CDATA[Song]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Regelung in einer Hausordnung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in &#8220;nicht belästigender Weise und Lautstärke&#8221; gestattet, ist unwirksam. Dies ist schon deshalb der Fall, weil die Formulierung &#8220;zu schwammig&#8221; ist. Unwirksam ist darüber hinaus auch eine Regelung, die das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Regelung in einer Hausordnung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in &#8220;nicht belästigender Weise und Lautstärke&#8221; gestattet, ist unwirksam. Dies ist schon deshalb der Fall, weil die Formulierung &#8220;zu schwammig&#8221; ist.</p>
<p>Unwirksam ist darüber hinaus auch eine Regelung, die das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung durch Fernseh-, Rundfunkgeräte oder Kassetten- bzw. Plattenspieler. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, V ZB 11/98).</p>
<p>In Eigentums-Wohnanlagen und Mietshäusern kommt es immer wieder zum Streit unter Nachbarn, weil einer dem anderen buchstäblich die Ruhe raubt.<br />
Grundsätzlich gilt: Jeder hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben. Auch kann nicht gleich jedes Geräusch verboten werden. Hinzu kommt, daß Lärm und Lärm zweierlei sind.</p>
<p>Das Paradebeispiel dafür ist die Lautstärke, mit der bisweilen musiziert, gesungen oder Musik gehört wird. Was für den einen ein pures Hörvergnügen darstellt, ist für den anderen der &#8220;blanke Horror&#8221;.</p>
<p>Als grobe Faustregel gilt: Lärm- und Geräuschbelästigungen, die das Wohlbefinden oder sogar die Gesundheit erheblich beeinträchtigen, muß niemand erdulden. Ortsübliche und unvermeidliche Lärm- und Geräuschbelästigungen müssen aber hingenommen werden.<br />
Der BGH verlangt, daß die Regelung über die Ruhezeit aus sich heraus verständlich ist. Die Formulierung, wonach das Singen und Musizieren nur in &#8220;nicht belästigender Weise und Lautstärke&#8221; gestattet sei, ist zu allgemein gehalten.</p>
<p>Darauf weist der BGH zusätzlich hin: Beschränkt sich eine Hausordnung nicht darauf, bestimmte Ruhezeiten festzusetzen, sondern will sie darüber hinaus die Lautstärke und Intensität der Musik auch außerhalb der Ruhezeiten reglementieren, so darf sie nur schwerwiegende Störungen erfassen. Denkbare Beispiele sind Schlagzeugübungen oder Proben einer Band in den Räumen eines Wohnungseigentümers.</p>
<p>Es macht keinen Unterschied, ob Mitbewohner in der Ruhezeit durch die Ausübung oder das Anhören von vokaler oder instrumentaler Musik beziehungsweise durch lautstarke Wortsendungen gestört werden.</p>
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		<title>Im Schadenfall die Interessen durchsetzen</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Jul 2008 04:11:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäude]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Melden Sie einen Schadenfall am versicherten Gebäude unverzüglich Ihrer Versicherung. Für spätere Schadenforderungen ist es hilfreich, die Schäden durch Photographien oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Bei kleineren Schäden ist es üblich, daß der Versicherungsvertreter Schäden sofort per Scheck reguliert. Aber Vorsicht: Wenn Sie dies voreilig akzeptieren, ist es für Sie später schwierig, die Regulierung weiterer, im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Melden Sie einen Schadenfall am versicherten Gebäude unverzüglich Ihrer   Versicherung.</p>
<p>Für spätere Schadenforderungen ist es hilfreich, die   Schäden durch Photographien oder Videoaufnahmen zu dokumentieren.</p>
<p>Bei kleineren Schäden ist es üblich, daß der Versicherungsvertreter Schäden sofort per Scheck reguliert. Aber Vorsicht: Wenn Sie dies voreilig akzeptieren, ist es für Sie später schwierig, die Regulierung weiterer, im nachhinein festgestellter Schäden durchzusetzen.</p>
<p>Stellen Sie immer zuerst den Gesamtschaden fest,   bevor Sie eine &#8220;schnelle Regulierung&#8221; per Scheck akzeptieren.</p>
<p>Bei größeren Schäden empfiehlt es sich grundsätzlich, die Schadenhöhe durch ein sogenanntes Sachverständigenverfahren feststellen zulassen.</p>
<p>Ein Schadenfall kann sowohl für die Versicherungsgesellschaft als auch für Sie als Versicherungsnehmer zum Anlaß genommen werden, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Schadensregulierung zu kündigen.</p>
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