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	<title>Menshelp &#187; Mieter</title>
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	<description>Tipps für alle Lebenslagen</description>
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		<title>Vermieter neue Adresse melden</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 09:17:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Umzug]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer seinen Wohnsitz wechselt, muss seinem Vermieter die neue Adresse direkt mitteilen. Nebenkostenabrechnungen, die ihren Empf&#228;nger wegen dieses Vers&#228;umnisses nicht erreichen, verj&#228;hren nicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.menshelp.de/wp-content/uploads/2010/07/umzug.jpg"><img class="alignright size-full wp-image-401" title="umzug" src="http://www.menshelp.de/wp-content/uploads/2010/07/umzug.jpg" alt="" width="300" height="319" /></a>Nebenkosten m&uuml;ssen beglichen werden</strong></p>
<p>Wer seinen Wohnsitz  wechselt, muss seinem Vermieter die neue Adresse direkt mitteilen.   Nebenkostenabrechnungen, die ihren Empf&auml;nger wegen dieses Vers&auml;umnisses  nicht erreichen, verj&auml;hren nicht. Das Immobilienportal <a href="http://www.myimmo.de/" target="_blank">www.myimmo.de</a> stellt einen aktuellen Pr&auml;zedenzfall vor.</p>
<p>Ein Vermieter muss f&uuml;r anfallende Nebenkosten ( <a href="http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/nebenkosten" target="_blank">http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/nebenkosten</a> ) nicht aufkommen, wenn die Abrechnung einen ehemaligen Mieter zu sp&auml;t  erreicht. Zu diesem Schluss kommt das Amtsgericht Kiel. Zwar hatte der  Mieter in diesem Fall den Umzug dem Hausmeister bereits im Mai  mitgeteilt.</p>
<p>Dieser leitete die neue Adresse aber nicht an die  Wohnungseigent&uuml;merin weiter. Diese schickte die Nebenkostenabrechnung  Mitte Dezember an die alte Adresse des Mieters.</p>
<p>Drei Monate vergingen,  bis die Post die neue Adresse des Mieters ermitteln konnte. Zu diesem  Zeitpunkt war die gesetzlich vorgeschriebene Jahresfrist f&uuml;r die  Nebenkostenabrechnung abgelaufen.</p>
<p>Die Richter entschieden klar zugunsten der Wohnungseigent&uuml;merin. Sie sei  nicht verpflichtet gewesen, Erkundigungen anzustellen, ob ihre  Abrechnung den Mieter noch unter der alten Adresse erreichen w&uuml;rde.  Ebensowenig h&auml;tte sie vor der Versendung bei Post oder Einwohnermeldeamt  nachfragen m&uuml;ssen. Dies w&uuml;rde die Sorgfaltspflicht eines Vermieters  deutlich &uuml;berfordern. Auch den Hausmeister tr&auml;fe keine Schuld. Es geh&ouml;re  nicht zu seinen Pflichten, die neue Adresse des Mieters unaufgefordert  an die Wohnungseigent&uuml;merin weiterzugeben.</p>
<p>Zu einem &auml;hnlichen Urteil ist das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg  gekommen. Ein Mieter hatte dem Vermieter seine neue Adresse nicht  mitgeteilt und lediglich einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post  gestellt.</p>
<p>Der Vermieter hatte die Nebenkostenabrechnung aber mit einem  privaten Postdienstleister verschickt. Ohnehin  ist es sinnvoll, den  bisherigen Vermieter zu informieren, besonders wenn  R&uuml;ckzahlungen aus  Ihrer Nebenkostenabrechnung zu erwarten sind.</p>
<p>Weitere Informationen:<br />
<a href="http://news.myimmo.de/bei-adressaenderung-auch-an-nebenkostenabrechnung-denken/9136.html" target="_blank">http://news.myimmo.de/bei-adressaenderung-auch-an-nebenkostenabrechnung-denken/9136.html</a></p>
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		<title>Singen und Musizieren st&#246;rt nicht st&#228;rker als Fernsehen und Radio</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Jul 2008 05:43:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Hausordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lärm]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Regelung in einer Hausordnung, die das Singen und Musizieren au&#223;erhalb von Ruhezeiten nur in &#8220;nicht bel&#228;stigender Weise und Lautst&#228;rke&#8221; gestattet, ist unwirksam. Dies ist schon deshalb der Fall, weil die Formulierung &#8220;zu schwammig&#8221; ist. Unwirksam ist dar&#252;ber hinaus auch eine Regelung, die das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund st&#228;rker einschr&#228;nkt als die Ton&#252;bertragung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Regelung in einer Hausordnung, die das Singen und Musizieren au&szlig;erhalb von Ruhezeiten nur in &#8220;nicht bel&auml;stigender Weise und Lautst&auml;rke&#8221; gestattet, ist unwirksam. Dies ist schon deshalb der Fall, weil die Formulierung &#8220;zu schwammig&#8221; ist.</p>
<p>Unwirksam ist dar&uuml;ber hinaus auch eine Regelung, die das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund st&auml;rker einschr&auml;nkt als die Ton&uuml;bertragung durch Fernseh-, Rundfunkger&auml;te oder Kassetten- bzw.<span id="more-46"></span> Plattenspieler. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, V ZB 11/98).</p>
<p>In Eigentums-Wohnanlagen und Mietsh&auml;usern kommt es immer wieder zum Streit unter Nachbarn, weil einer dem anderen buchst&auml;blich die Ruhe raubt.<br />
Grunds&auml;tzlich gilt: Jeder hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungest&ouml;rt zu leben. Auch kann nicht gleich jedes Ger&auml;usch verboten werden. Hinzu kommt, da&szlig; L&auml;rm und L&auml;rm zweierlei sind.</p>
<p>Das Paradebeispiel daf&uuml;r ist die Lautst&auml;rke, mit der bisweilen musiziert, gesungen oder Musik geh&ouml;rt wird. Was f&uuml;r den einen ein pures H&ouml;rvergn&uuml;gen darstellt, ist f&uuml;r den anderen der &#8220;blanke Horror&#8221;.</p>
<p>Als grobe Faustregel gilt: L&auml;rm- und Ger&auml;uschbel&auml;stigungen, die das Wohlbefinden oder sogar die Gesundheit erheblich beeintr&auml;chtigen, mu&szlig; niemand erdulden. Orts&uuml;bliche und unvermeidliche L&auml;rm- und Ger&auml;uschbel&auml;stigungen m&uuml;ssen aber hingenommen werden.<br />
Der BGH verlangt, da&szlig; die Regelung &uuml;ber die Ruhezeit aus sich heraus verst&auml;ndlich ist. Die Formulierung, wonach das Singen und Musizieren nur in &#8220;nicht bel&auml;stigender Weise und Lautst&auml;rke&#8221; gestattet sei, ist zu allgemein gehalten.</p>
<p>Darauf weist der BGH zus&auml;tzlich hin: Beschr&auml;nkt sich eine Hausordnung nicht darauf, bestimmte Ruhezeiten festzusetzen, sondern will sie dar&uuml;ber hinaus die Lautst&auml;rke und Intensit&auml;t der Musik auch au&szlig;erhalb der Ruhezeiten reglementieren, so darf sie nur schwerwiegende St&ouml;rungen erfassen. Denkbare Beispiele sind Schlagzeug&uuml;bungen oder Proben einer Band in den R&auml;umen eines Wohnungseigent&uuml;mers.</p>
<p>Es macht keinen Unterschied, ob Mitbewohner in der Ruhezeit durch die Aus&uuml;bung oder das Anh&ouml;ren von vokaler oder instrumentaler Musik beziehungsweise durch lautstarke Wortsendungen gest&ouml;rt werden.</p>
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		<title>Energieausweis</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 11:26:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Energieausweiss]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab dem 1.Juli 2008 kommt langsam der Energieausweis. Der Energieausweis informiert Mieter &#252;ber den Energieverbrauch der Wohung, also Heizung und Warmwasser und auch die D&#228;mmung der Wohnung oder des Hauses. Ausserdem werden Sanierungen und Moderniesierung in dem Pass vermerkt. Das Dokument ist Pflicht bei neuen Mietvertr&#228;gen  oder auch beim Verkauf einer Immobilie. Wenn Sie in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 1.Juli 2008 kommt langsam der Energieausweis.</p>
<p>Der Energieausweis informiert Mieter &uuml;ber den Energieverbrauch der Wohung, also Heizung und Warmwasser und auch die D&auml;mmung der Wohnung oder des Hauses. Ausserdem werden Sanierungen und Moderniesierung in dem Pass vermerkt.</p>
<p>Das Dokument ist Pflicht bei neuen Mietvertr&auml;gen  oder auch beim Verkauf einer Immobilie. Wenn Sie in ihrer eigenen Immobilie wohnen brauchen Sie den Energieausweis nicht beantragen.</p>
<p>Denn: Je nach Umfang kostet so ein Ausweis zwichen 50 und 500 Euro, erh&auml;ltlich bei Architekten, Energieberatern oder auch Bauingenieuren.</p>
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		<title>Versicherungen: Wie Sie im Schadenfall Ihre Interessen durchsetzen</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Jul 2008 03:11:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäude]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Melden Sie einen Schadenfall am versicherten Geb&#228;ude unverz&#252;glich Ihrer Versicherung. F&#252;r sp&#228;tere Schadenforderungen ist es hilfreich, die Sch&#228;den durch Photographien oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Bei kleineren Sch&#228;den ist es &#252;blich, da&#223; der Versicherungsvertreter Sch&#228;den sofort per Scheck reguliert. Aber Vorsicht: Wenn Sie dies voreilig akzeptieren, ist es f&#252;r Sie sp&#228;ter schwierig, die Regulierung weiterer, im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Melden Sie einen Schadenfall am versicherten Geb&auml;ude unverz&uuml;glich Ihrer   Versicherung.</p>
<p>F&uuml;r sp&auml;tere Schadenforderungen ist es hilfreich, die   Sch&auml;den durch Photographien oder Videoaufnahmen zu dokumentieren.</p>
<p>Bei kleineren Sch&auml;den ist es &uuml;blich, da&szlig; der Versicherungsvertreter Sch&auml;den sofort per Scheck reguliert. Aber Vorsicht: Wenn Sie dies voreilig akzeptieren, ist es f&uuml;r Sie sp&auml;ter schwierig, die Regulierung weiterer, im nachhinein festgestellter Sch&auml;den durchzusetzen.</p>
<p>Stellen Sie immer zuerst den Gesamtschaden fest,   bevor Sie eine &#8220;schnelle Regulierung&#8221; per Scheck akzeptieren.</p>
<p>Bei gr&ouml;&szlig;eren Sch&auml;den empfiehlt es sich grunds&auml;tzlich, die Schadenh&ouml;he durch ein sogenanntes Sachverst&auml;ndigenverfahren feststellen zulassen.</p>
<p>Ein Schadenfall kann sowohl f&uuml;r die Versicherungsgesellschaft als auch f&uuml;r Sie als Versicherungsnehmer zum Anla&szlig; genommen werden, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Schadensregulierung zu k&uuml;ndigen.</p>
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