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	<title>Menshelp - Ratgeber für Männer &#187; Steuer</title>
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	<description>Menshelp - Ratgeber für Männer</description>
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		<title>Neues Strafmaß für Steuer-Hinterzieher</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 15:27:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Steuerhinterzieher mit mehr als einer Million hinterzogenen Euros nun ins Gefängnis müssen. Bislang kamen Steuerhinterzieher mit einer Bewährungsstrafe davon. Bisher gab es Leitlinien für die Steuerhinterziehung : Bis 50.000 Euro eine Geldstrafe, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. Ab 1 Mio hinterzogenen Steuern muss man [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Steuerhinterzieher mit mehr als einer Million hinterzogenen Euros nun ins Gefängnis müssen.</p>
<p>Bislang kamen Steuerhinterzieher mit einer Bewährungsstrafe davon.</p>
<p>Bisher gab es Leitlinien für die Steuerhinterziehung :</p>
<p>Bis 50.000 Euro eine Geldstrafe, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an.</p>
<p>Ab 1 Mio hinterzogenen Steuern muss man wohl nun ins Gefängnis.</p>
<p>Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage.</p>
<p>Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Augsburger Unternehmer auf. Dieser hatte mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen und war zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war.</p>
<p>Die Strafe sei in diesem Fall fehlerhaft, entschied der BGH (Az. 1 StR 525/11).</p>
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		<title>Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 08:29:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Berliner Kammergericht hat Air Berlin und Ryanair untersagt, im Internet mit irreführenden Flugpreisen zu werben. Air Berlin muss künftig die Preise immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen. Ryanair wurde dazu verurteilt, auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung in den Flugpreis einzurechnen. Damit gaben die Richter zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) statt. Air [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Berliner Kammergericht hat Air Berlin und Ryanair untersagt, im Internet mit irreführenden Flugpreisen zu werben.</p>
<p>Air Berlin muss künftig die Preise immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen.</p>
<p>Ryanair wurde dazu verurteilt, auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung in den Flugpreis einzurechnen. Damit gaben die Richter zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) statt.</p>
<p>Air Berlin: Flug kostete 74 statt 41 Euro</p>
<p>Air Berlin-Kunden wurde nach Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske eine Tabelle mit den Preisen ausgewählter Flüge angezeigt. Doch die Preise waren viel zu niedrig. Sie enthielten weder Steuern, Flughafengebühren noch Kerosinzuschläge.</p>
<p>Auch die &#8220;Service Charge&#8221; von 10 oder 15 Euro für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fehlte. Für einen Flug von Berlin nach Frankfurt beispielsweise betrug der angegebene Preis 41 Euro; tatsächlich mussten Kunden dafür 74 Euro zahlen. Der Gesamtpreis war nur für den jeweils voreingestellten oder angeklickten Flug und nur unterhalb der Preistabelle aufgeführt.</p>
<p>Die Richter stellten klar: Es reicht nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird. Eine Fluggesellschaft müsse immer den korrekten Endpreis angeben – einschließlich aller Gebühren und Zusatzkosten, soweit sie für den Kunden obligatorisch sind.</p>
<p>Ryanair: Bearbeitungsgebühr für Kartenzahlung</p>
<p>Ryanair hatte die Flugpreise bei der Onlinebuchung ohne die Bearbeitungsgebühr von 5 Euro für die Bezahlung des Tickets angegeben. Kostenfrei waren lediglich Zahlungen mit einer in Deutschland nahezu unbekannten Prepaidkarte. Von der Extra-Gebühr erfuhren Kunden erst im dritten Buchungsschritt. Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Gebühr für die meisten Kunden unvermeidlich und deshalb in den Endpreis einzurechnen ist.</p>
<p>Zahlreiche Verfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet</p>
<p>Seit November 2008 bestimmt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern stets einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstigen Entgelte anzugeben sind. Damit sollen Passagiere vor irreführenden Lockangeboten geschützt werden. Doch viele Fluggesellschaften halten sich nicht daran und versuchen die Regelung zu umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb bereits zahlreiche Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet.</p>
<p>Urteil zu Airberlin: KG Berlin vom 04.01.012 (16 O 27/09), nicht rechtskräftig</p>
<p>Urteil zu Ryanair: KG Berlin vom 09.12.2011 (15 O 160/09), nicht rechtskräftig</p>
<p>QUelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (<a href="http://www.vzbv.de" target="_blank">vzbv</a>)</p>
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		<title>Trennung, Scheidung und finanzielle Folgen</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:33:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vermögenswerte fair und sicher aufteilen Zerbricht eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft, ist dies nicht nur emotional belastend, sondern oft auch mit erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden. Wohnung und Inventar müssen aufgeteilt und Unterhaltsansprüche ermittelt werden. Und es gilt zu klären, wie Vermögenswerte und Versorgungsrechte möglichst gerecht untereinander ausgeglichen werden können. Eine hilfreiche Sortier- und Orientierungshilfe hierzu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vermögenswerte fair und sicher aufteilen</strong></p>
<p>Zerbricht eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft, ist dies nicht nur emotional belastend, sondern oft auch mit erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden.</p>
<p>Wohnung und Inventar müssen aufgeteilt und Unterhaltsansprüche ermittelt werden.</p>
<p>Und es gilt zu klären, wie Vermögenswerte und Versorgungsrechte möglichst gerecht untereinander ausgeglichen werden können.</p>
<p>Eine hilfreiche Sortier- und Orientierungshilfe hierzu liefert der neue Ratgeber &#8220;Trennung, Scheidung und die finanziellen Folgen&#8221; aus der ARD-Reihe &#8220;Ratgeber Recht&#8221;. In dem Buch wird erklärt, wie ein Scheidungsverfahren funktioniert und welche Regeln bei der Aufteilung von Gütern und Vermögen zu beachten sind.</p>
<p>Ebenso kommen steuerrechtliche Fragen und die Bedingungen für den Zugewinn- und Versorgungsausgleich zur Sprache. Nützliche Tipps, viele Beispiele und anschauliche Erläuterungen zu Gesetzestexten runden den nützlichen Ratgeber ab.</p>
<p>Der Ratgeber &#8220;Trennung, Scheidung und die finanziellen Folgen&#8221; ist zum Abholpreis von 11,90 Euro in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentralen erhältlich.</p>
<p>Der Ratgeber beinhaltet:</p>
<p>Trennung und Trennungsfolgen<br />
Scheidung und Scheidungsfolgen<br />
Güterecht und Zugewinnausgleich<br />
Der Versorgungsausgleich<br />
Steuerliche Fragen bei Trennung und Scheidung</p>
<p>Zu bestellen u.a. bei <a href="http://www.test.de/shop/steuern-recht/trennung-scheidung-und-die-finanziellen-folgen-hw0198000" target="_blank">http://www.test.de/shop/steuern-recht/trennung-scheidung-und-die-finanziellen-folgen-hw0198000</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Arbeitszimmer wieder absetzbar</title>
		<link>http://www.menshelp.de/arbeitszimmer-wieder-absetzbar/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 09:47:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit 2007 konnten Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellte. Die Regelung betraf vor allem Lehrer, die zwar zu Hause arbeiten müssen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2007 konnten Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellte.</p>
<p>Die Regelung betraf vor allem Lehrer, die zwar zu Hause arbeiten müssen, aber deren Arbeitsmittelpunkt nach wie vor die Schule darstellte. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt. ARAG Experten erläutern die Einzelheiten:<br />
Verschärfung ist verfassungswidrig</p>
<p>Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen dem aktuellen Beschluss zufolge umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bislang. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter und kippten die oben genannte Verschärfung im Steuerrecht.</p>
<p>Laut ARAG Experten müssen Aufwendungen nun für häusliche Arbeitszimmer auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Der Gesetzgeber muss rückwirkend vom 1. Januar 2007 an eine Neuregelung erlassen. (Az.: 2 BvL 13/09).</p>
<p><strong>Vorinstanzen waren uneinig</strong></p>
<p>Die große Koalition hatte die Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern drastisch eingeschränkt. Arbeitnehmer und Selbständige konnten seither die Kosten dafür nur noch dann geltend machen, wenn es &#8220;den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit&#8221; bildete. Seither konnten zum Beispiel Lehrer, Handelsvertreter und Vertriebsmitarbeiter mit diesen Aufwendungen nicht mehr ihre Steuerlast drücken. Dagegen waren zahlreiche Klagen eingereicht worden. Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster, das die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hatte. Die Finanzgerichte Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg hatten die Kürzung dagegen gebilligt.</p>
<p><strong>Gute Nachrichten für Lehrer</strong></p>
<p>Die Entscheidung betrifft vor allem Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen, die zum Teil von zuhause aus arbeiten müssen und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Im Ausgangsverfahren hatte ein Hauptschullehrer die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht, denn die Schule hatte ihm keinen Arbeitsplatz für die Vorbereitung des Unterrichts zur Verfügung gestellt.</p>
<p><a href="http://www.arag.de" target="_blank">www.arag.de</a></p>
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		<title>Selbstanzeige beim Finanzamt</title>
		<link>http://www.menshelp.de/selbstanzeige-beim-finanzamt/</link>
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		<pubDate>Sat, 13 Mar 2010 16:58:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In den letzten Monaten sind viele CD"s mit Bankdaten aus der Schweiz den deutschen Finanzbehörden zum Kauf angeboten worden. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Monaten sind viele CD&#8221;s mit Bankdaten aus der Schweiz den deutschen Finanzbehörden zum Kauf angeboten worden. Es drohen vielen deutschen Bürgern mit Bankverbindungen in die Schweiz Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, da diese Daten-CD&#8221;s gekauft werden und ausgewertet werden sollen.</p>
<p>Um der Bestrafung im Steuerstrafverfahren zu entgehen, wird eine Selbstanzeige den betroffenen Steuerpflichtigen angeraten. Ist dies der goldene Weg ohne Bestrafung, nur mit der Steuernachzahlung einschl. Zinsen, das Verfahren abzuschließen?</p>
<p>Nach § 371 der Abgabenordnung tritt bei einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung die Straffreiheit ein, wenn die unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden und die bisher zu gering gezahlte Steuer innerhalb der gewährten Frist gezahlt wird. Es wird dabei nicht in verschiedene Sachverhalte unterschieden, sondern es müssen die Angaben in der Einkommensteuererklärung(oder einer anderen Steuererklärung) eines Jahres vollständig und richtig erklärt werden</p>
<p>Wer jetzt die Zinsen aus dem Schweizer Bankkonto dem deutschen Finanzamt nachmeldet glaubt sich strafrechtlich in Sicherheit. Leider ist dies ein Irrglaube, denn nur wenn die bisher fehlenden Angaben in der Steuererklärung umfassend nacherklärt werden und die dann festgesetzte Steuer auch innerhalb der gegebenen Frist bezahlt wird, tritt die Straffreiheit ein. Wenn aber nicht alle fehlenden Angaben nachgemeldet werden, wenn zum Beispiel in der betrieblichen Buchhaltung private Bewirtungen als Betriebsausgaben gebucht wurden und dieser Vorgang nicht gemeldet wurde, ist die Straffreiheit in akuter Gefahr. Ebenso wenn die Frage nach dem Ursprung der in der Schweiz angelegten Gelder nicht geklärt wurde und die Steuerfahndungsstelle weitere Auskünfte haben will.</p>
<p>Außerdem muss bei der Selbstanzeige bedacht werden, dass der Beamte der Steuerfahndung den vorgelegten Unterlagen glauben muss. Tut er es nicht und es wird eine Betriebsprüfung in dem Unternehmen durchgeführt und es kommen, wenn auch nur kleine, Unregelmäßigkeiten vor, dann ist die Straffreiheit einer Selbstanzeige in großer Gefahr.</p>
<p>Wer beim Finanzamt eine Nacherklärung von bisher verschwiegenen Einkünften abgibt, muss um die Straffreiheit zu erhalten, wirklich alles bisher Verschwiegene nachholen. Ein Vorgehen nach einer Salamietaktik kann sehr unangenehme Folgen haben. Dies sollte ein versierter Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht unbedingt beachten, sonst könnte er wegen einer fehlerhaften Beratung in die Haftung genommen werden.<br />
Weitere Informationen: FAP Institut für Steuerfragen GmbH http://fap-institut.de<br />
und Steuerberater Günter Zielinski</p>
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		<title>Steuersparmodelle für Spitzenverdiener</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Sep 2008 13:03:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Steuersparmodelle für Spitzenverdiener Anlageberater werben vor allem mit Verlustzuweisungen, die das zu versteuernde Einkommen stark drücken. Doch diese Verrechnungsmöglichkeit fällt für die meisten Projekte künftig weg. Schiffsbeteiligung: Die Anleger kaufen gemeinsam ein Containerschiff. Der Gewinn hängt davon ab, ob das Schiff gut verchartert werden kann. Sonderabschreibungen führten bisher zu hohen Verlustzuweisungen, die die Steuerlast der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Steuersparmodelle für Spitzenverdiener<br />
Anlageberater werben vor allem mit Verlustzuweisungen, die das zu versteuernde Einkommen stark drücken.</p>
<p>Doch diese Verrechnungsmöglichkeit fällt für die meisten Projekte künftig weg.</p>
<p><strong>Schiffsbeteiligung:</strong><br />
Die Anleger kaufen gemeinsam ein Containerschiff. Der Gewinn hängt davon ab, ob das Schiff gut verchartert werden kann. Sonderabschreibungen führten bisher zu hohen Verlustzuweisungen, die die Steuerlast der Anleger drücken. Das ist seit 1999 stark eingeschränkt.</p>
<p><strong>Flugzeug-Leasingfonds:</strong><br />
Die Fondsgesellschaft kauft mit dem Geld der Anleger ein Flugzeug, das sie vermietet. Die Anleger profitieren von den Mieteinnahmen, hohen Abschreibungen und dem Verkaufserlös. Die Abschreibungen fallen jedoch künftig geringer aus. Die Mieteinnahmen stehen meist in den ersten Jahren fest.</p>
<p><strong>Windparkbeteiligung:</strong><br />
Um viel Geld in Windkraftanlagen zu lenken, wurden diese Beteiligungen steuerlich geföprdert: Verlustzuweisungen von über 100 Prozent waren möglich. Ohne Verrechnungsmöglichkeit verlieren sie als Steuersparmodell an Attraktivität. Zudem sind die Einnahmen wegen des Stromwettbewerbs auf lange Sicht kaum kalkulierbar.</p>
<p><strong>Geschlossene Immobilienfonds:</strong><br />
Die Anleger beteiligen sich an einer Gesellschaft, die zum Beispiel ein Einkaufszentrum finanziert. Wegen der Gesetzesänderungen lohnen sie jedoch nur noch, wenn die Immobilie tatsächlich rentabel ist.</p>
<p><strong>Filmfonds:</strong><br />
Mit dem Geld der Anleger wird ein Film finanziert. Hohe Abschreibungen drückten bisher die Steuerlast der Anleger. Ohne Verrechnung mit dem übrigen Einkommen werden Filmfonds künftig jedoch unattraktiv. Denn ob der Film Gewinne erwirtschaftet oder floppt, lässt sich schwer vorhersagen.</p>
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		<title>Neuer Stromvertrag: Darauf sollten Sie achten</title>
		<link>http://www.menshelp.de/neuer-stromvertrag-darauf-sollten-sie-achten/</link>
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		<pubDate>Sat, 26 Jul 2008 06:50:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[- Lassen Sie sich derzeit nur auf kurze Vertragslaufzeiten von höchstens einem Jahr ein. - Holen Sie vor dem Wechsel Ihres Stromversorgers mehrere Angebote ein. - Fragen Sie genau nach, ob im Angebot alle Preisbestandteile aufgeführt sind. Dazu gehören: Arbeitspreis, Grundpreis, Verrechnungspreis, Preis für die Durchleitung einschließlich Konzessionsabgabe, manchmal Extrakosten bei Mindermengenabnahme sowie auch Stromsteuer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>- Lassen Sie sich derzeit nur auf kurze Vertragslaufzeiten von höchstens einem Jahr ein.</p>
<p>- Holen Sie vor dem Wechsel Ihres Stromversorgers mehrere Angebote ein.</p>
<p>- Fragen Sie genau nach, ob im Angebot alle Preisbestandteile aufgeführt sind.<br />
Dazu gehören: Arbeitspreis, Grundpreis, Verrechnungspreis, Preis für die Durchleitung einschließlich Konzessionsabgabe, manchmal Extrakosten bei Mindermengenabnahme sowie auch Stromsteuer und Mehrwertsteuer.</p>
<p>- Achten Sie darauf, daß ein konkreter Termin für den Beginn der Stromlieferung genannt wird.</p>
<p>- Der neue Stromlieferant sollte auch eine umfangreiche Beratung anbieten, zum Beispiel bei Fragen zur Kündigung des alten Stromvertrags.</p>
]]></content:encoded>
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