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	<title>Menshelp - Ratgeber für Männer &#187; Strafe</title>
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	<description>Menshelp - Ratgeber für Männer</description>
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		<title>Neues Strafmaß für Steuer-Hinterzieher</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 15:27:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Steuerhinterzieher]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Steuerhinterzieher mit mehr als einer Million hinterzogenen Euros nun ins Gefängnis müssen. Bislang kamen Steuerhinterzieher mit einer Bewährungsstrafe davon. Bisher gab es Leitlinien für die Steuerhinterziehung : Bis 50.000 Euro eine Geldstrafe, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. Ab 1 Mio hinterzogenen Steuern muss man [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Steuerhinterzieher mit mehr als einer Million hinterzogenen Euros nun ins Gefängnis müssen.</p>
<p>Bislang kamen Steuerhinterzieher mit einer Bewährungsstrafe davon.</p>
<p>Bisher gab es Leitlinien für die Steuerhinterziehung :</p>
<p>Bis 50.000 Euro eine Geldstrafe, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an.</p>
<p>Ab 1 Mio hinterzogenen Steuern muss man wohl nun ins Gefängnis.</p>
<p>Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage.</p>
<p>Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Augsburger Unternehmer auf. Dieser hatte mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen und war zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war.</p>
<p>Die Strafe sei in diesem Fall fehlerhaft, entschied der BGH (Az. 1 StR 525/11).</p>
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		<title>Maut: Denken Sie an neue Jahresvignette</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 13:22:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auto]]></category>
		<category><![CDATA[ADAC]]></category>
		<category><![CDATA[Gültigkeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Tschechien]]></category>
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		<description><![CDATA[Autofahrer dürfen ab dem 1. Februar auf mautpflichtigen Straßen im Ausland nur noch mit neuen Jahresvignetten für das Jahr 2012 unterwegs sein. Wer ganz ohne oder mit dem alten Pickerl erwischt wird, dem drohen hohe Geldstrafen. Die Jahresvignetten 2012 sind beim ADAC erhältlich und bis zum 31. Januar 2013 gültig. Die österreichische Vignette für Pkw [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Autofahrer dürfen ab dem 1. Februar auf mautpflichtigen Straßen im Ausland nur noch mit neuen Jahresvignetten für das Jahr 2012 unterwegs sein.</p>
<p>Wer ganz ohne oder mit dem alten Pickerl erwischt wird, dem drohen hohe Geldstrafen.</p>
<p>Die Jahresvignetten 2012 sind beim ADAC erhältlich und bis zum 31. Januar 2013 gültig.</p>
<p>Die österreichische Vignette für Pkw kostet 77,80 Euro für ein Jahr. Der Preis für eine 2-Monats-Vignette beträgt 23,40 Euro.</p>
<p>Für das 10-Tages-Pickerl muss man 8 Euro zahlen. Motorradfahrer erhalten die Jahres-Vignette für 31 Euro, die 2-Monats-Vignette für 11,70 Euro und die 10-Tages-Vignette für 4,60 Euro.</p>
<p>Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrads anzubringen. Im Pkw muss die Vignette an die Innenseite der Windschutzscheibe oder hinter den Rückspiegel geklebt werden.</p>
<p>Wer auf der Autobahn oder mautpflichtigen Schnellstraße ohne Vignette unterwegs ist, muss im Extremfall mit einer Geldstrafe bis zu 3 000 Euro rechnen. Nur Pickerlsünder, die an Ort und Stelle eine Ersatzmaut von 120 Euro entrichten, bleiben straffrei.</p>
<p>Auto- und Motorradfahrer, die die Autobahnen und Schnellstraßen der Schweiz benutzen möchten, zahlen für eine Jahresvignette 33 Euro. Ohne gültige Vignette droht eine Geldbuße von rund 170 Euro (200 Schweizer Franken).</p>
<p>Unverändert ist der Verkaufspreis der slowenischen Vignette. Für Kfz bis 3,5 Tonnen kostet die Jahresvignette 95 Euro, die Monatsvignette 30 Euro und die  7-Tagesvignette 15 Euro.</p>
<p>Die tschechische Jahresvignette für Pkw bis zu 3,5 Tonnen kostet 60,50 Euro, und somit 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Monatsvignette ist für 18 Euro, die 10-Tagesvignette für 12,50 Euro erhältlich.</p>
<p>Vignetten für Österreich, Tschechien, Slowenien und der Schweiz sind in allen ADAC Geschäftsstellen und im Internet unter <a href="http://www.adac/shop.de" target="_blank">www.adac/shop.de</a> erhältlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Bußgelder nun europaweit vollstreckbar</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 15:55:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auto]]></category>
		<category><![CDATA[ARAG]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgelder]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Knöölchen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafe]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer bisher nach der Rückkehr aus dem Urlaub ein ausländisches "Knöllchen" in seinem Briefkasten vorfand, konnte dieses getrost wegwerfen. 
Doch das könnte zukünftig teuer werden. Laut ARAG Experten können Bußgelder jetzt nämlich EU-weit vollstreckt werden. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer bisher nach der Rückkehr aus dem Urlaub ein ausländisches &#8220;Knöllchen&#8221; in seinem Briefkasten vorfand, konnte dieses getrost wegwerfen.</p>
<p>Doch das könnte zukünftig teuer werden. Laut ARAG Experten können Bußgelder jetzt nämlich EU-weit vollstreckt werden.</p>
<p>Die Regelung tritt erst mit einiger Verzögerung in Kraft. Die EU-Vollstreckung ist bei Bescheiden ab einer Höhe von 70,- Euro möglich.</p>
<p>Im europäischen Ausland sind Bußgelder allerdings oft wesentlich höher als in Deutschland, weshalb dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein kann. Zudem werden Verwaltungsgebühren mitgerechnet.</p>
<p>Wer nicht selbst am Steuer saß, hat grundsätzlich nichts zu befürchten.</p>
<p>Zwar gilt in vielen europäischen Staaten das Prinzip der Halterhaftung, in Deutschland kann jedoch grundsätzlich nur der Fahrer belangt werden. Zudem muss der Bescheid zwingend in deutscher Sprache verfasst sein.</p>
<p>Aber auch wenn dies der Fall ist, kann der Betroffene noch eine Vollstreckung in Deutschland verhindern. Allerdings muss er dann sofort Einspruch bei der ausländischen Behörde einlegen, die den Bußgeldbescheid zugestellt hat. Wichtig: Der Einspruch sollte auf Deutsch abgefasst sein.</p>
<p>Die Vollstreckung wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn durchgeführt. Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen können also ignoriert werden. Bei ausländischen Bußgeldverfahren gelten die Verjährungsvorschriften des jeweiligen Landes. Während in Deutschland Verkehrsstrafen bereits nach drei Monaten verjähren, sind die Verjährungsfristen in anderen EU-Staaten zum Teil deutlich länger.</p>
<p>Daher können theoretisch auch noch solche Verstöße geahndet und vollstreckt werden, die Monate oder sogar Jahre vor Inkrafttreten des Vollstreckungsabkommens 2010 begangen wurden. Ungewiss ist bisher allerdings, ob zurückliegende Bußgelder tatsächlich vollstreckt werden, so die ARAG Experten.</p>
<p>Fazit: Wer künftig ein EU-Strafticket bekommt, muss nicht zahlen, wenn</p>
<p>- das Bußgeld unter 70,- Euro inkl. Gebühren liegt,<br />
- der Bescheid in fremder Sprache verfasst ist,<br />
- bei dem geahndeten Verstoß der Fahrzeughalter gar nicht selbst gefahren ist<br />
- die Zahlungsaufforderung nicht vom Bundesamt für Justiz in Bonn kommt</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.arag.de" target="_blank">www.arag.de</a><br />
Bild: SXC</p>
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		<title>Selbstanzeige beim Finanzamt</title>
		<link>http://www.menshelp.de/selbstanzeige-beim-finanzamt/</link>
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		<pubDate>Sat, 13 Mar 2010 16:58:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Menshelp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuerhinterziehen]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[In den letzten Monaten sind viele CD"s mit Bankdaten aus der Schweiz den deutschen Finanzbehörden zum Kauf angeboten worden. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Monaten sind viele CD&#8221;s mit Bankdaten aus der Schweiz den deutschen Finanzbehörden zum Kauf angeboten worden. Es drohen vielen deutschen Bürgern mit Bankverbindungen in die Schweiz Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, da diese Daten-CD&#8221;s gekauft werden und ausgewertet werden sollen.</p>
<p>Um der Bestrafung im Steuerstrafverfahren zu entgehen, wird eine Selbstanzeige den betroffenen Steuerpflichtigen angeraten. Ist dies der goldene Weg ohne Bestrafung, nur mit der Steuernachzahlung einschl. Zinsen, das Verfahren abzuschließen?</p>
<p>Nach § 371 der Abgabenordnung tritt bei einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung die Straffreiheit ein, wenn die unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden und die bisher zu gering gezahlte Steuer innerhalb der gewährten Frist gezahlt wird. Es wird dabei nicht in verschiedene Sachverhalte unterschieden, sondern es müssen die Angaben in der Einkommensteuererklärung(oder einer anderen Steuererklärung) eines Jahres vollständig und richtig erklärt werden</p>
<p>Wer jetzt die Zinsen aus dem Schweizer Bankkonto dem deutschen Finanzamt nachmeldet glaubt sich strafrechtlich in Sicherheit. Leider ist dies ein Irrglaube, denn nur wenn die bisher fehlenden Angaben in der Steuererklärung umfassend nacherklärt werden und die dann festgesetzte Steuer auch innerhalb der gegebenen Frist bezahlt wird, tritt die Straffreiheit ein. Wenn aber nicht alle fehlenden Angaben nachgemeldet werden, wenn zum Beispiel in der betrieblichen Buchhaltung private Bewirtungen als Betriebsausgaben gebucht wurden und dieser Vorgang nicht gemeldet wurde, ist die Straffreiheit in akuter Gefahr. Ebenso wenn die Frage nach dem Ursprung der in der Schweiz angelegten Gelder nicht geklärt wurde und die Steuerfahndungsstelle weitere Auskünfte haben will.</p>
<p>Außerdem muss bei der Selbstanzeige bedacht werden, dass der Beamte der Steuerfahndung den vorgelegten Unterlagen glauben muss. Tut er es nicht und es wird eine Betriebsprüfung in dem Unternehmen durchgeführt und es kommen, wenn auch nur kleine, Unregelmäßigkeiten vor, dann ist die Straffreiheit einer Selbstanzeige in großer Gefahr.</p>
<p>Wer beim Finanzamt eine Nacherklärung von bisher verschwiegenen Einkünften abgibt, muss um die Straffreiheit zu erhalten, wirklich alles bisher Verschwiegene nachholen. Ein Vorgehen nach einer Salamietaktik kann sehr unangenehme Folgen haben. Dies sollte ein versierter Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht unbedingt beachten, sonst könnte er wegen einer fehlerhaften Beratung in die Haftung genommen werden.<br />
Weitere Informationen: FAP Institut für Steuerfragen GmbH http://fap-institut.de<br />
und Steuerberater Günter Zielinski</p>
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