Wer seinen Wohnsitz wechselt, muss seinem Vermieter die neue Adresse direkt mitteilen. Nebenkostenabrechnungen, die ihren Empfänger wegen dieses Versäumnisses nicht erreichen, verjähren nicht.
Umzug – steuersparender Ortswechsel Wer seine Siebensachen packt, weil ein neuer Arbeitgeber in einer anderen Stadt ruft, kann das Finanzamt an den Kosten für den ...